FAQ Betriebsrat-Wahlen
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im Betrieb und kann
stellvertretend für sie mit dem Arbeitgeber verhandeln. Dafür hat er Rechte, die
im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgeschrieben sind und vom
Arbeitgeber nicht ignoriert werden dürfen. Diese Rechte nennt man
Mitbestimmungsrechte. Deshalb redet man bei der Arbeit von Betriebsräten
auch von betrieblicher Mitbestimmung.
Welche Beschäftigten in einen Betriebsrat kommen, entscheiden die
Arbeitnehmer*innen selbst in regelmäßigen Betriebsratswahlen. (alle 4 Jahre)
Der Betriebsrat hat verschiedene Aufgaben im Unternehmen. Eine der wichtigsten: Er wacht darüber, dass die Rechte der Arbeitnehmer*innen aus Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Außerdem vertritt er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und nimmt Anregungen aus der Belegschaft auf und gibt sie an den Arbeitgeber weiter.
Darüber hinaus sichert und fördert der Betriebsrat Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Beschäftigung im Betrieb, Arbeitsschutz-Maßnahmen, betrieblichen Umweltschutz, Eingliederung Schwerbehinderter und anderer besonders schutzbedürftiger Personen, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer*innen, Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen und Initiativen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.
Die Wahl findet am 17. März (9–17 Uhr) und am 18. März (9–16 Uhr) direkt im Wahlbüro im Erdgeschoss des Neubaus statt. Solltest du an diesen Tagen nicht im Büro sein oder nicht abwarten wollen, kannst du auch die Briefwahl beantragen. Dafür schreibst du einfach eine E-Mail mit deinen Namen und deiner Postadresse an brwahl-2026.betriebsrat-berlin@db.com. Du erhältst dann die Wahlinformationen und die Unterlagen für die Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch die entsprechend alten Auszubildenden, Praktikant*innen, befristet oder teilzeitig Beschäftigten, Aushilfen und Leiharbeitnehmer*innen, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden oder dies geplant ist.
Jede*r Beschäftigte, der*die mindestens 18 Jahre alt ist und dem Betrieb, dem Unternehmen oder dem Konzern seit mindestens 6 Monaten angehört, kann sich zur Wahl stellen. Auch die Mitglieder des Wahlvorstands dürfen kandidieren.
Je größer ein Unternehmen ist, desto mehr Betriebsratsmitglieder können gewählt werden. In unserem Fall dürfen wir 33 Mitglieder wählen. Um den Wahlprozess zu vereinfachen, erlaubt das Gesetz sogenannte Wählerlisten. Das macht die Wahl deutlich unkomplizierter, denn du musst nur ein Kreuz bei der Liste machen, deren Mitglieder und Wahlprogramm dir zusagen.
Ohne dieses System müssten 33 einzelne Namen angekreuzt und ausgezählt werden, was bei knapp 6.000 Mitarbeitenden eine lange Zeit zum Auszählen beanspruchen würde. Zusätzlich haben Wahllisten den Vorteil, dass sie die Möglichkeit haben, alle Bereiche des Betriebes gut abzubilden, egal ob kleine oder große Abteilungen, Männer oder Frauen und auch viele Nationalitäten aus dem Betrieb.
Die Liste mit den meisten Stimmen stellt die meisten Betriebsratsmitglieder. Deshalb ist es so wichtig, dass möglichst viele bei der Wahl mitmachen, damit wir den besten Betriebsrat für alle bekommen.
Der Unterschied zwischen den beiden Listen ist, dass unsere Liste eng mit einer starken Gewerkschaft, nämlich ver.di, zusammenarbeitet.
Für uns zählt die Zukunft, deshalb findest du auf unserer Liste eine Mischung aus erfahrenen Betriebsratsmitgliedern und jüngeren Kolleg*innen. Wir setzen uns für Arbeitsplatzsicherheit ein – vor allem für gesunde Arbeitsbedingungen. Besonders wichtig ist uns, dass alle die gleichen Rechte haben, ganz egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit, in der Filiale oder im Büro arbeitest. Wir stehen für unsere Kolleg*innen ein und sind in jeder Situation ein verlässlicher Ansprechpartner für dich.
Innerhalb eines Betriebs vertritt ein Betriebsrat die Interessen von Arbeitnehmer*innen gegenüber dem Arbeitgeber. Dazu verhandelt er unter anderem bindende Betriebsvereinbarungen. Der Betriebsrat wird von den Beschäftigten selbst aus ihrer Mitte gewählt.
Eine Gewerkschaft hingegen ist nicht an einen Betrieb gebunden, sondern ist für eine oder mehrere Branchen zuständig. Dort vertritt die Gewerkschaft die Interessen der Arbeitnehmer*innen und verhandelt zum Beispiel Tarifverträge, die dann für die Beschäftigten der jeweiligen Branche gelten. Jeder kann Mitglied einer Gewerkschaft werden. Vor allem Arbeitnehmer*innen sind Mitglieder in einer Gewerkschaft, aber auch Rentner*innen, Studierende oder Arbeitssuchende.
Wenn Betriebsräte gegründet werden, unterstützen Gewerkschaften dies häufig. (so auch unsere Liste 2)
